Die Charta wird durch eine Präambel eingeleitet, die die praktische Verantwortung von Kommunikations­­wissenschaftler­innen und Kommunikationswissenschaftlern begründet. Sie zeigt Handlungs­möglich­keiten sowie Handlungs­folgen auf und ist in 15 Grundsätzen strukturiert.

Wir, Forscherinnen und Forscher aus der Kommunikations- und Medienwissenschaft, sind gefordert, uns aktiv in gesellschaftliche Diskurse einzuschalten. Dafür gibt es gute Gründe:

Desinformation, d.h. die bewusste Manipulation durch gezielte Falschinformation, verunsichert immer mehr Menschen. Auch in demokratischen Gesellschaften müssen Journalistinnen und Journalisten vor physischer und verbaler Gewalt geschützt werden. Politiker und Politikerinnen stellen die Medienfreiheit partiell in Frage und Journalisten und Journalistinnen werden zu Medienanlässen nur selektiv zugelassen. Auch wird die Service Public-Idee als gestaltendes Prinzip einer demokratischen Mediengesellschaft teilweise negiert.

Weitere Gründe sind: Es gilt, Standards wie mediale Glaubwürdigkeit, Verantwortung, (digitale) Mündigkeit zu stärken sowie die Bedeutung von Menschenrechten, den Schutz der Privatheit und die (informationelle) Selbstbestimmung auf die digitale Gesellschaft zu übertragen.

Die Expertise und Einschätzung von uns Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist ferner gefordert, wenn mit Blick auf neue (digitale) Techniken und Aktionsmöglichkeiten wenig darüber aufgeklärt wird, inwiefern Bürgerinnen und Bürger, Konsumentinnen und Konsumenten in einer solchen Gesellschaft selbstbestimmt leben sowie bewusst Chancen und Risiken solcher Entwicklungen einschätzen können.

Wie der Journalismus, so stützt sich auch die Wissenschaft auf das Gedankengut der Aufklärung. Ein Leitgedanke bei Kant lautet: „sapere aude“ – „Habe Mut, Dich Deines Verstandes zu bedienen“. Gemeint ist, über Sachverhalte aufzuklären, sich auf Vernunft als
Urteilsinstanz sowie auf Bildung, Bürgerrechte und Menschenrechte zu berufen. Mit der Vorstellung von Menschen als vernunftbegabten Personen verbindet sich für Forschende und Lehrende der Kommunikationswissenschaft der Auftrag, über Chancen und Risiken von Entwicklungen in der digitalen Mediengesellschaft evidenzbasiert aufzuklären sowie den konstruktiven Dialog mit diversen Akteursgruppen darüber zu fördern.

Wir verstehen Kommunikations- und Medienwissenschaft deshalb als Öffentliche Wissenschaft in der Tradition der Aufklärung (im Folgenden kurz: Öffentliche Kommunikationswissenschaft). Forschende sollen gemäß diesem Verständnis Wirklichkeit nicht nur abbilden und erklären, sondern ihre wissenschaftliche Expertise auch in breiten gesellschaftlichen Diskursen vernehmbar machen, zur Versachlichung von Debatten bezüglich des eigenen Forschungsgegenstands beitragen, sich zu Wort melden und sich am Dialog mit relevanten Bezugsgruppen beteiligen, diesen Dialog aktiv fördern oder mit vernehmbarer Stimme einfordern. Ein solcher Auftrag richtet sich sowohl an Hochschulen als Einrichtungen insgesamt als auch an die einzelnen Forschenden und Lehrenden an Instituten und in einschlägigen Studiengängen.

Eine anschlussfähige Kommunikationswissenschaft in der Tradition der Öffentlichen Wissenschaft schließt ein „Sowohl – als auch“ ein. Sie versteht sich als Ergänzung, nicht als Konkurrenz zu den gegenwärtig etablierten wissenschaftlichen Routinen. Neben etablierten und hier nicht infrage gestellten Routinen (wie die Spezialisierung von Professuren oder Studiengängen sowie an wissenschaftlichen Fachzeitschriften orientierte Publikationspraktiken und Vergabekriterien von Forschungsmitteln) gilt es jedoch, auch solche Routinen weiter zu fördern, die die gesellschaftliche Relevanz kommunikationswissenschaftlicher Forschungsergebnisse unterstreichen.

Öffentliche Kommunikationswissenschaft versteht sich als Teil der international etablierten, viele Fachdisziplinen umfassenden Bewegung hin zu einer Öffentlichen Wissenschaft. Diese Bewegung bietet breiten Raum, um Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens innerwissenschaftlich sowie mit der Gesellschaft zu diskutieren und wissenschaftlich gestützte Antworten zu geben. Öffentliche Kommunikationswissenschaft operiert Bottom-up, zumal sie nicht von den Fachgesellschaften, sondern von interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern initiiert ist. Sie stellt Brücken zu bestehenden, internationalen Aktivitäten einer Öffentlichen Wissenschaft her und bringt sich dort ein, wo sie zur gesellschaftlichen Legitimation von Hochschulen, Universitäten und ihren Einrichtungen beitragen kann.

Kommunikationswissenschaft als Öffentliche Wissenschaft dient als kritische Instanz, die mitverantwortlich für einen konstruktiven Diskurs ist, um auf die gesellschaftliche wie demokratiepolitische Relevanz von Journalismus und öffentlicher Kommunikation, medienunternehmerische Verantwortung, Selbstbestimmtheit des Publikums, Medienvielfalt und die Folgen von durch Digitalisierung angestoßenen Veränderungen in der Medienlandschaft hinzuweisen.

Eine Öffentliche Kommunikationswissenschaft bekennt sich aktiv und öffentlich zu Medienfunktionen, die der Freiheit und der Demokratie dienen, insbesondere zur Kritik- und Kontrollfunktion, zur Frühwarnfunktion, zur Forums- und Inklusionsfunktion sowie zur Empowermentfunktion, die Menschen auf Wege hinweist, sich auf eine der Gesellschaft und Demokratie dienlichen Weise in öffentliche Diskussionen einzuschalten sowie ihre Grundrechte wahrzunehmen bzw. sich für deren Schutz einzusetzen.

Kommunikationswissenschaft als Öffentliche Wissenschaft übernimmt auf der Grundlage von Evidenz eine öffentlich wahrnehmbare Anwaltschaft für Gemeinwohl, Achtsamkeit, Respekt und die verantwortungsvolle Aufgabe von Medien und öffentlicher Kommunikation in einer digitalisierten und durch allerlei Gegensätze geprägten Gesellschaft.

Das Leitprinzip unseres wissenschaftlichen Engagements ist die evidenzbasierte Forschung, die aus drei Perspektiven nach Begründung strebt: empirisch, normativ und diskursiv.

Empirische Evidenz: Wir bringen uns, wenn immer möglich, auf der Basis empirisch abgestützten Wissens ein.

Normative Evidenz: Wir bringen uns auf der Basis von Erkenntnissen aus normativer Forschung wie der Kommunikations- und Medienethik ein. Grundlegende Normen und Werte einer aufgeklärten, demokratischen Gesellschaft können dabei als hinreichend evident betrachtet werden, wie die Medien- und Meinungsäußerungsfreiheit, die Menschenrechte sowie die der Freiheit und Demokratie dienenden Medienfunktionen.

Diskursive Evidenz: Wir betrachten Evidenz auch als das Resultat eines diskursiven Prozesses, bei dem konträre Standpunkte und Wissensbestände sachlich und sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Ein Engagement, das ideologisch motiviert ist oder die Wissenschaft zur Legitimation partikulärer, weltanschaulicher Standpunkte instrumentalisiert, ist nicht erwünscht. Öffentliche Kommunikationswissenschaft lehnt solches Herangehen grundsätzlich ab. In jedem Fall sind weltanschauliche Positionierungen und Interessenbindungen von Wissenschaft offenzulegen (Prinzip der Wahrhaftigkeit).

Glaubwürdig aufzutreten schließt ein, klar zu machen, aus welcher Rolle man sich in gesellschaftliche Debatten einschaltet – sei dies in der Rolle als Wissenschaftlerin oder als Wissenschaftler auf der Basis (vorläufig) gesicherter Evidenz oder in der Rolle der Bürgerin oder des Bürgers, die oder der persönliche Einschätzungen zu bestimmten Sachverhalten abgibt.

Glaubwürdige Öffentliche Wissenschaft erfordert zudem deutlich zu machen, inwieweit es sich bei einem bestimmten Wissen um gesichertes Wissen handelt, inwiefern zu einer Frage unterschiedliche Wissensbestände im Widerstreit stehen und welche Wissenslücken bestehen.

Als der Öffentlichen Kommunikationswissenschaft zugewandte Forschende setzen wir uns dafür ein, in Gremien (Enquête-Kommissionen, Rundfunkräten, Medienkommissionen etc.) stärker vertreten zu sein. Wir sind bereit, zugunsten einer offenen Gesellschaft, freier Medien und der Achtung der kommunikativen Grundrechte gestaltend mitzuwirken.

Eine Öffentliche Kommunikationswissenschaft meldet sich in öffentlichen Diskursen zu Wort, sobald Ereignisse dies nahelegen oder erfordern. Insbesondere wenn Elemente normativer Evidenz wie die Medienfreiheit tangiert oder in Frage gestellt sind (Grundsatz 3), erfolgt dieses Engagement zeitnah und reaktionsschnell.

Als der Öffentlichen Kommunikationswissenschaft zugewandte Forschende beobachten wir die Gründung zivilgesellschaftlicher Initiativen mit Bezug zum eigenen Gegenstandsbereich. Sofern die Initiativen Charta-Grundsätze tangieren, engagieren wir uns in ihnen und suchen den Austausch mit jenen, die Erfahrungen mit Formen kontinuierlicher gesellschaftlicher Involvierung haben.

Öffentliche Kommunikationswissenschaft öffnet sich Forschungszugängen, bei denen die Gesellschaft nicht nur Adressatin ist, sondern im Forschungsprozess mitwirken und mitarbeiten kann.  

Öffentliche Kommunikationswissenschaft leistet einen didaktischen Beitrag, indem sie innovative Wege erarbeitet und austestet, wie die Wissensvermittlung und der Dialog mit der Gesellschaft effektiver erfolgen können.

Öffentliche Kommunikationswissenschaft stößt Diskussionen innerhalb und außerhalb des Fachs an und beteiligt sich an ihnen. Dazu gehört im Besonderen der Dialog mit Medienpolitik und Medienpraxis.

Öffentliche Kommunikationswissenschaft setzt auf das „sowohl – als auch“: auf bewährte innerwissenschaftliche Routinen sowie die Mitwirkung in öffentlichen Diskursen, auf innerwissenschaftliche Auseinandersetzung in Fachpublikationen (Science to Science) und darüber hinaus auf Engagement und auf Dialog mit der Praxis und einer breiten Öffentlichkeit (Science to Professionals und Science to Public).

Als Forschende, die Kommunikationswissenschaft auch als Öffentliche Wissenschaft verstehen, setzen wir uns für innerwissenschaftliche Foren ein, in denen Argumente in Bezug auf gesellschaftlich relevante Fragen geschärft werden können, sowie für breit zugängliche Publikationsformate (unter anderem Open Access), die der evidenzbasierten Darlegung wissenschaftlicher Standpunkte zu aktuellen Fragen auch zuhanden einer breiten Öffentlichkeit dienen.

In den Sozialwissenschaften im Allgemeinen wie auch in der Kommunikationswissenschaft im Speziellen braucht es mehr Anerkennung für die Übernahme öffentlicher Verantwortung und mehr Qualifizierung des wissenschaftlichen Personals bzw. Nachwuchses für diese Aufgabe. Öffentliche Kommunikationswissenschaft ermuntert dementsprechend dazu, den Social Impact von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausdrücklicher zu würdigen, indem entsprechendes Engagement in Lebensläufen dokumentiert und von Berufungskommissionen als ergänzende Qualifizierung anerkannt wird. Dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass öffentliches Engagement zuhanden der Gesellschaft eine für die Wissenschaft und ihre Hochschulen unverzichtbare Ressource für die eigene Legitimation darstellt und damit auch eine institutionelle Verantwortung besteht, hier aktiv zu sein.

Weil öffentliches Engagement zuhanden der Gesellschaft eine für die Wissenschaft wichtige Legitimationsressource ist, besteht eine politische Verantwortung, dieses Engagement aktiv zu fördern. Öffentlicher Kommunikationswissenschaft zugewandte Forschende setzen sich deshalb dafür ein, dass diese Sichtweise in forschungspolitische Entscheidungen einfließt; sie sind auch bereit, dies im Rahmen nationaler Forschungsgemeinschaften und ihrer Gremien zu vertreten und mitzugestalten; und sie sind bereit, dem Aspekt der gesellschaftlichen Relevanz dann, wenn Charta-Grundsätze dies nahelegen, ausschlaggebendes Gewicht zu verleihen.

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